Landkreis Rotenburg (ene). Das Kanuwandern auf Wümme und Oste ist weiter möglich, auch wenn am 1. April eine "Wasserwander-Verordnung" in Kraft getreten ist. Sie regelt unter anderem das Wasserwandern auf Oste und Wümme und den Nebenflüssen. Die Verordnung habe zahlreiche Wasserwander-Gäste irritiert, weiß der Touristikverband des Kreises Rotenburg (Tourow). Stammgäste seien verunsichert und glaubten, dass das Paddeln auf Wümme und Oste nicht mehr möglich sei, berichtet Karin Küsel, Kanuverleiherin aus Hellwege. Andere Gäste läsen aus der Verordnung, dass das Paddeln nur noch möglich sei, wenn ausgebildete Begleiter dabei seien. Sie und andere Kanuverleiher aus dem Wümme-Kreis registrierten einen Rückgang der Buchungen für eine Bootstour um 30 bis 40 Prozent, so Küsel.
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